Der Nationalpark Sächsische Schweiz

Der Nationalpark Sächsische Schweiz wurde am 27./28. April 1991 feierlich eröffnet. Ziel des Nationalparkes ist es die wertvollsten Teile des nationalen Naturerbes den heutigen und künftigen Generationen zu bewahren. Schon seit Jahrhunderten ist die Sächsische Schweiz eine gestaltete Kulturlandschaft. Jedoch weisen die geschlossenen Wald-Fels-Gebiete bis heute noch naturnahe Verhältnisse auf.

Dies liegt vorallem an den geomorphologischen Bedingungen und einem angemessenen Nutzungsgrad. Besonders diese Gebiete gilt es zu schützen und so bilden sie die Kernbereiche des Nationalparkes. Zu den Aufgaben eines Nationalparkes gehören unter anderen die Waldpflege, insbesondere der Schutz und der Umbau naturferner Forstbestockung in naturnahe Waldbestände, die Wildstandsregulierung, die Pflege von Offenlandbereichen (z.B. Trockenrasengesellschaften, Orchideenwiesen) sowie die Forschung und Dokumentation.

Natürlich verbindet sich mit dem Nationalpark auch ein Bildungsauftrag. Aufklärung, Information und Verständnis für der Natur und Umwelt sind hierbei die Ziele. Neben dem breitgefächerten Angebot an Lektüre bietet der Nationalpark Vorträge, geführte Wanderungen, Fachexkursionen und Austellungen an. Umfangreiche Informationen können Sie im Nationalparkhaus in Bad Schandau erhalten. Seit dem 1. Januar 2000 existiert auf tschechischer Seite der Nationalpark Böhmische Schweiz, welcher unmittelbar an den Nationalpark Sächsische Schweiz angrenzt.

Karte Nationalpark Sächsische Schweiz

Weitere Informationen erhalten Sie beim Nationalpark- und Forstamt
Sächsische Schweiz
An der Elbe 4
01814 Bad Schandau
Tel. (035 022) 900 600
Fax (035 022) 900 666

sowie im
Nationalparkhaus Sächsische Schweiz

Dresdner Str. 2 B
01814 Bad Schandau
Info-Telefon: (035022) 502-30

» Webseite

Verhaltensregeln im Nationalpark

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Verhalten im Nationalpark:

  1. Verhalte Dich ruhig - lärme nicht
  2. Laß keine Abfälle liegen.
  3. Rauche nicht im Wald und betreibe keine Lagerfeuer.
  4. Beschädige keine touristischen Einrichtungen.
  5. Vermeide "Wegabkürzungen".
  6. Betritt keine gesperrten Gebietsteile.
  7. Verlasse in Naturschutzobjekten nicht den ausgewiesenen Weg. Ausnahmeregelungen nur für Bergsteiger zum Aufsuchen der Kletterfelsen.
  8. Übernachte nicht in Naturschutzobjekten. Zelte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen.
  9. Schone wildwachsende Pflanzen.
  10. Störe keine freilebenden Tiere.
  11. Beschädige keine Felsbildungen.
  12. Bergsteiger, betreibe Felsklettern nur nach den Festlegungen der Regelordnung.

(Auszug aus der Verhaltensordnung Sächsische Schweiz)

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